AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FFS World 1998
Anwendungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), regeln die Rahmenbedingungen für Fernabsatzverträge, beispielsweise geschlossen im Onlineshop des Klaus Dieter Maderthoner, im weiteren als Händler bezeichnet, sowie bei Vertragsschlüssen, welche außerhalb des Geschäftslokales erfolgen und beziehen sich auf Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern.
Begriffsbestimmungen:
Unter einem Fernabsatzgeschäft versteht man Vertragsabschlüsse, die ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln wie Katalog, Brief, Telefon, E-Mail und Internet abgewickelt werden.
Wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde, liegt ein sogenanntes Auswärtsgeschäft vor. Früher wurde diese Form des Geschäftes als Haustürgeschäft bezeichnet.
Gerichtsstand:
Mit Verbrauchern bei nationalen Geschäften:
Hat der Verbraucher, gemäß § 14 KSchG, seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder den Ort seiner Beschäftigung in Österreich, so kann nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt. Sollte eine der genannten Voraussetzungen auf den Gerichtssprengel Graz zutreffen, so gilt dieser verbindlich als Gerichtsstand vereinbart.
Mit Verbrauchern bei internationalen Geschäften:
Geschäfte mit Angehörigen von Drittstaaten, sind von der Tätigkeit des Händlers grundsätzlich nicht erfasst und bedürfen für das Zustandekommen, dessen ausdrückliche Zustimmung.
Hat der Verbraucher, gemäß Art. 3 Rom-1-VO, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem EWR-Staat, so gilt österreichisches
Recht ausdrücklich als vereinbart. Bei Verträgen zwischen Unternehmern wird Graz als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart.
Zahlungsziel:
Bei Online-Kauf ist der ausgewiesene Kaufpreis bei Bestellung, bei Auswärtsgeschäften mit Erhalt der Ware zu begleichen. Etwaige weiträumigere Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Händlers. Bei verspäteter Zahlung ist der Händler berechtigt, entsprechende Verzugszinsen gemäß §§ 1000 ABGB, 456 UGB zu verrechnen.
Mängelrüge:
Bei Verträgen mit Konsumenten gelten die einschlägigen, rechtlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, der Irrtumsanfechtung sowie der Verkürzung um die Hälfte (Laesio enormis).
Unternehmer haben gemäß § 377 UGB Mängel in angemessener Frist dem Händler anzuzeigen. Als angemessene Frist werden 2 Werktage nach Erhalt der Ware vereinbart. Für nach dieser Frist behauptete Mängel, obliegt es der Kulanz des Händlers, ob er die Ware umtauscht, rücknimmt oder den Vertrag als erfüllt ansieht. Der Unternehmer erklärt, dass seine Kaufentscheidung frei von Willensmängeln ist und verzichtet auf eine Anfechtung des Vertrages wegen Laesio enormis gemäß § 351 UGB
Eigentumsvorbehalt:
Vereinbart ist, dass die Ware bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises im Eigentum des Händlers bleibt.
Informationspflicht nach dem FAGG für Verbraucher:
Geltende Rechtsnormen:
Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Konsumenten, können dem FAGG unterliegen (Siehe §§ 1 ff FAGG). Sollte die Art der Tätigkeit nicht vom FAGG erfasst sein, so kommt bei Geschäften zwischen Unternehmern und Konsumenten das KschG als Rechtsgrundlage in Betracht (Siehe §§ 1 ff KschG).
Verträge, welche unter Unternehmern geschlossen werden, unterliegen nicht diesem besonderen Schutz und sind in vielen Bereichen Ergebnis freier Willensübereinkunft. Als Rechtsquelle kommt beispielsweise das UGB voll oder teilweise zur Anwendung.
Bei dem Händler handelt es sich um einen Gewerbetreibenden (Handelsgewerbe nach § 124 Z.10 GewO 1994), welcher sich insbesondere auf den Verkauf von Kampfsportartikel spezialisiert hat. Ein Kaufvertrag kann sowohl direkt im Geschäft, als auch über den Onlinhandel geschlossen werden. Ferner können auch Kaufverträge bei Messen, Veranstaltungen oder Kundenbesuchen, beispielsweise in deren Trainingsstätten erfolgen.
Bestellvorgang:
Nach Bestellung ist die Ware grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen zur Abholung bereit oder wird dem Kunden direkt zugestellt. Bei einzelnen Produkten kommen längere Wartezeiten in Betracht. Darüber, ob ein Produkt aktuell lieferbar ist bzw. in welchem Zeitraum es beim Kunden ankommen wird, gibt der Händler im Einzelfall Auskunft. Beschwerden sind gegebenenfalls unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln.
Rücktrittsrecht:
Bei Verträgen welche dem FAGG unterliegen, begründet sich ein Rücktrittsrecht, in der Höhe von 14 Tagen, ohne Angaben von Gründen, aus dem § 11 FAGG. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Geschäft vom Konsumenten oder vom Händler angebahnt wurde. Der Zeitpunkt, ab welchem die Frist zu laufen beginnt, ist vom Einzelfall abhängig und den gesetzlichen Bestimmung zu entnehmen. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine besondere Form gebunden.
Bei Auswärtsgeschäften aus welchen ein Entgeltanspruch gebührt, welcher € 50 nicht überschreitet, erwächst ein etwaiges Rücktrittsrecht aus dem § 3 KschG. Dieses gilt jedoch nicht, wenn der Verbraucher selbst das Geschäft angebahnt hat gemäß § 3 Abs. 3 Z.1 KschG.
Rechte und Pflichten bei Vertragsrücktritt:
Im Falle des Rücktritts schuldet der Unternehmer den vom Verbraucher bereits bezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen der Rücktrittserklärung. Der Händler behält es sich jedoch vor, den Betrag bis zum Rückerhalt der einwandfreien Ware einzubehalten, wodurch in einem solchen Falle, dem Händler eine allfällige verspätete Rückzahlung nicht zuzurechnen ist. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen dem Händler zukommen zulassen. Ebenfalls wird vereinbart, dass sich der Händler am Konsumenten, betreffend angefallener Lieferkosten oder vergleichbarem, schadlos halten kann.
Das Rücktrittsrecht nach § 18 FAGG besteht nicht für:
Die Ausnahmen des Abs. 1 Z. 3 und 5 gelten nach Abs. 4 Z. 1 nicht wenn:
Salvadorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dieser Bestimmungen möglichst nahekommenden, wirksame Regelung zu treffen. Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht den Händler persönlich zu kontaktieren.
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